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Professionelle
Markenanmeldung
 vom Anwalt

Wir unterstützen Unternehmer, Start-Ups und Selbstständige deutschlandweit bei der Markenanmeldung

Erfahrungen & Bewertungen zu WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
  • Namen schützen lassen
  • Firmenname als Marke anmelden
  • Logo als Marke anmelden
  • Produktnamen als Marke anmelden
  • Markenanmeldung von Künstler- oder Bandnamen
  • Persönliche und individuelle Beratung
  • Markenanmeldung mit transparenten Preisen
  • Kostenloser telefonischer Erstkontakt 

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Markenanmeldung

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Start-Ups und Selbstständige deutschlandweit bei der
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Lassen Sie Ihre Marke von unseren auf die
Markenanmeldung spezialisierten Anwälten anmelden!

Mit einer Markenanmeldung schützen Sie Ihre Marke, Ihren Namen oder Ihr Logo. Im Falle der Verwendung identischer oder verwechslungsfähiger Zeichen durch Dritte können Sie sich zur Wehr setzen. Unsere Anwälte sind auf Markenrecht und Markenanmeldungen spezialisiert.

  • Markenanmeldung als deutsche Marke
  • Anmeldung als europ. Marke (Unionsmarke)
  • Internationale Registrierung (WIPO)

Vorteile einer Markenanmeldung


Exklusivität: 

Nach erfolgreicher Markenanmeldung stehen Ihnen die ausschließlichen Rechte zur Nutzung zu. Sie sind dann exklusiv d. h. als Einziger berechtigt, die Marke in Bezug auf die registrierten Waren und Dienstleistungen zu nutzen. Dritten, die eine identische oder ähnliche Marke verwenden wollen, können Sie die Nutzung verbieten. So können Sie sich vor Rufausbeutung schützen und die Wertschätzung, die Ihre Kunden Ihrer Marke bzw. Ihrem Namen entgegen bringen, langfristig sichern. 

Dauerhafter Schutz:

Mit einer Markenanmeldung bzw. der Eintragung im Register sichern Sie sich die Rechte an Ihrer Marke. Die Markenanmeldung ist die Grundlage dafür, sich gegen die Verwendung eines verwechslungsfähigen Zeichens durch Dritte zur Wehr setzen zu können. Die Registrierung Ihrer Marke ist die Grundlage für dauerhaften Schutz. Der Markenschutz gilt nach der Eintragung für 10 Jahre. Er kann danach beliebig oft für jeweils weitere 10 Jahre verlängert werden. 

Ihre Marke als Qualitätshinweis:

Da nach erfolgreicher Markeneintragung nur Sie Ihre Marke benutzen dürfen, dient diese als Hinweis auf die Herkunft und Qualität Ihrer Produkte oder Dienstleistungen. Ihre Marke schützt Sie dadurch gegen Rufausbeutung, Verwässerung und gegen einen negativen Image-Transfer und ist ein wertsteigernder Faktor. Als Inhaber einer eingetragenen Marke sind Sie zudem berechtigt, das ®-Symbol („registrierte Marke“) zu verwenden.

Vorteile einer Markenanmeldung


Exklusivität

Wenn Sie ihre Marke anmelden lassen, stehen Ihnen die ausschließlichen Rechte zur Nutzung der Marke zu. Sie sind dann als Einziger berechtigt, die Marke in Bezug auf die registrierten Waren und Dienstleistungen zu nutzen. Dritten, die eine identische oder ähnliche Marke verwenden wollen, können Sie die Nutzung verbieten. So können Sie Rufausbeutung verhindern und die Wertschätzung, die Ihre Kunden Ihrer Marke bzw. Ihrem Namen entgegen bringen, langfristig aufrecht erhalten. 

Dauerhafter Schutz

Mit einer Markenanmeldung bzw. der Eintragung Ihrer Marke sichern Sie sich die Rechte an Ihrer Marke. Die Registrierung Ihrer Marke ist die Grundlage für dauerhaften Schutz. Der Markenschutz gilt nach der Eintragung für 10 Jahre und kann danach beliebig oft für jeweils weitere 10 Jahre verlängert werden. Die Markenanmeldung ist die Grundlage dafür, sich gegen die Verwendung eines verwechslungsfähigen Zeichens durch Dritte zur Wehr setzen zu können.

Ihre Marke als Qualitätshinweis

Da nach erfolgreicher Markeneintragung nur Sie Ihre Marke benutzen dürfen, dient diese als Hinweis auf die Herkunft und Qualität Ihrer Produkte oder Dienstleistungen. Ihre Marke schützt Sie dadurch gegen Rufausbeutung, Verwässerung und gegen einen negativen Image-Transfer und ist ein wertsteigernder Faktor. Als Inhaber einer eingetragenen Marke sind Sie zudem berechtigt, das ®-Symbol („registrierte Marke“) zu verwenden.

Jetzt vom Anwalt Marke anmelden lassen!


Außerdem bieten wir folgende Services (optional):


Ähnlichkeitsrecherche

Eine umfangreiche Ähnlichkeitsrecherche, ganz egal ob Sie eine Wortmarke, eine Bildmarke oder Ihren Firmennamen eintragen lassen wollen. Wir bieten unterschiedliche Recherchepakete für unterschiedliche Budgets an. (Empfohlen!)


Anwaltliche Überprüfung der Recherche

Optional erfolgt eine anwaltliche Überprüfung und Analyse der Recherche-Ergebnisse. Dies umfasst eine  schriftliche Einschätzung im Hinblick auf das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr zu bestehenden Marken und im Hinblick auf kollidierende Rechte Dritter sowie die weiterführende diesbezügliche anwaltliche Beratung.


Markenüberwachung

Außerdem bieten wir Ihnen eine Markenüberwachung an. Falls in Zukunft Marken angemeldet werden, die ähnlich oder identisch zu Ihrer Marke sind, können Sie schnell handeln und sind so bestens vor Rufausbeutung und Nachahmern geschützt.

Lassen Sie jetzt Ihre
Marke anmelden!


Außerdem bieten wir folgende Services (optional):


Ähnlichkeitsrecherche

Eine umfangreiche Ähnlichkeitsrecherche, ganz egal ob Sie eine Wortmarke, eine Bildmarke oder Ihren Firmennamen eintragen lassen wollen. Wir bieten unterschiedliche Recherchepakete
für unterschiedliche Budgets an. (Empfohlen!)


Anwaltliche Überprüfung der Recherche

Optional erfolgt eine anwaltliche Überprüfung und Analyse der Recherche-Ergebnisse. Dies umfasst eine  schriftliche Einschätzung im Hinblick auf das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr zu bestehenden Marken und im Hinblick auf kollidierende Rechte Dritter sowie die weiterführende diesbezügliche anwaltliche Beratung.


Markenüberwachung

Außerdem bieten wir Ihnen eine Markenüberwachung an. Falls in Zukunft Marken angemeldet werden, die ähnlich oder identisch zu Ihrer Marke sind, können Sie schnell handeln und sind so bestens vor Rufausbeutung und Nachahmern geschützt.

Zufriedene Mandanten über uns:


Zufriedene Mandanten
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Erfahrungen & Bewertungen zu WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

So läuft die Markenanmeldung ab


1. Kostenlose Ersteinschätzung vom spezialisierten Anwalt

Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen bezüglich der Anmeldung Ihrer Wunschmarke im ersten Schritt immer eine Einschätzung von einem unserer Markenrechtsanwälte.

Dabei werden wir ganz individuell herausfinden, welche Möglichkeiten in Ihrem Fall in Betracht kommen und sinnvoll sind und wie Sie den Schutz Ihrer Marke bzw. Ihres Namens  am Besten umsetzen können.

Hierzu stehen Ihnen unsere Anwälte von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 18:00 Uhr gern telefonisch zu Verfügung. Gerne können Sie auch einen Termin in der Kanzlei in Frankfurt am Main ausmachen.

2. Überprüfung der Eintragungs-Voraussetzungen

Wenn Sie uns mit einer Markenanmeldung beauftragen, prüfen unsere Anwälte im Vorfeld der Anmeldung das Vorliegen der rechtlichen Eintragungs-Voraussetzungen in Bezug auf Ihre Wunschmarke. Beispielsweise muss geprüft werden, ob Ihr Zeichen markenfähig ist und, ob absolute Schutzhindernisse vorliegen. 

3. Überprüfung von Schutzhindernissen

Unsere Anwälte überprüfen  das Vorliegen sog. absoluter Schutzhindernisse. Solche  liegen beispielsweise vor, wenn einer Marke jegliche Unterscheidungskraft fehlt bzw. sie im Hinblick auf die Waren und Dienstleistungen, für die sie eingetragen werden soll, rein beschreibend ist. Auch können offizielle Wappen und staatliche Hoheitszeichen sowie Zeichen, die gegen die guten Sitten verstoßen, nicht als Marke eingetragen werden.

4. Identitätsrecherche

Das Markenamt überprüft im Rahmen der Markenanmeldung nicht, ob Ihre Wunschmarke mit eingetragenen Marken oder Schutzrechten Dritter kollidiert oder Rechte Dritter verletzt. Wenn Sie Ihre Marke anmelden möchten, tragen Sie daher die Verantwortung dafür, dass Ihre Wunschmarke keine Rechte Dritter verletzt. Das bedeutet, dass Sie insbesondere sicherstellen müssen, dass keine Identität zwischen Ihrer Wunschmarke und bestehenden Marken und Kennzeichen Dritter besteht. Wenn Sie uns mit einer Markenanmeldung beauftragen, recherchieren wir, ob eine identische Marke in den Registern der einschlägigen Markenämter (DPMA, EUIPO u. WIPO) eingetragen ist (Identitätsrecherche). Optional können Sie zusätzlich eine Ähnlichkeitsrecherche durchführen lassen.

5. Ähnlichkeitsrecherche (optional)

Da das Markenamt im Rahmen der Anmeldung und Eintragung einer Marke nicht überprüft, ob ähnliche Marken existieren und durch die Anmeldung Ihrer Marke ggf. eine Verwechslungsgefahr mit eigentragenen Marken bzw. älteren Rechten begründet wird (ACHTUNG: eine klangliche Ähnlichkeit kann bereits eine Verwechslungsgefahr begründen!), empfehlen wir vor der Markenanmeldung grundsätzlich eine Ähnlichkeitsrecherche durchführen zu lassen. Hierdurch können kollidierende Schutzrechte Dritter recherchiert und rechtliche Risiken wie z. B. das Risiko für einen Widerspruch gegen die Eintragung und das Risiko von Markenstreitigkeiten minimiert werden. Unsere spezialisierten Markenrechtsanwälte beraten Sie hierzu gerne.

6. Waren- und Dienstleistungsverzeichnis 

Sofern der Markenanmeldung in Bezug auf Ihrer Wunschmarke keine Hindernisse entgegenstehen, erstellen wir für Sie ein auf Ihr Unternehmen
und die von Ihnen angebotenen Produkte und Dienstleistungen abgestimmtes, individuelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Hierbei ist besondere Sorgfalt nötig, da das Verzeichnis den Schutzumfang Ihrer Marke mitbestimmt und nachträglich nicht ergänzt werden kann.

7. Anmeldung Ihrer Marke beim zuständige Markenamt

Nach Ihrer Freigabe des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses führen wir die Markenanmeldung beim zuständigen Markenamt für Sie durch, übernehmen Ihre Vertretung vor dem Amt, führen die Korrespondenz mit dem Markenamt und übersenden Ihnen nach erfolgter Eintragung Ihre Markenurkunde.

Kosten einer Markenanmeldung


Die Kosten einer Markenanmeldung hängen von verschiedenen Faktoren wie z. B. von der Markenart, dem gewünschten territorialen und inhaltlichen Schutzumfang sowie etwaigen optionalen Zusatzleistungen ab. Gern stehen Ihnen unsere Anwälte von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 18:00 Uhr telefonisch zu Verfügung, um ein für Ihren Bedarf und Ihr Budget maßgeschneidertes Paket zu erstellen.


Sie benötigen vorab eine Einschätzung hinsichtlich der voraussichtlichen Kosten? Markenanmeldung ab € 490,00 (zzgl. gesetzl. MwSt. und zzgl. Amtsgebühren).*  Rufen Sie an!

* Angebot richtet sich nur an Unternehmer, nicht an Verbraucher

 Unsere auf Markenrecht und Markenanmeldungen spezialisierten Anwälte stehen Ihnen jederzeit gern zur Verfügung! 

Rufen Sie uns jetzt an, damit wir erörtern können, welcher Schutzumfang für Sie passend ist und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

So läuft die
Markenanmeldung ab


1. Kostenlose Ersteinschätzung vom 
spezialisierten Anwalt

Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen im ersten Schritt immer eine Einschätzung von einem unserer Markenrechtsanwälte. 

Dabei werden wir ganz individuell herausfinden, welche Möglichkeiten in Ihrem Fall in Betracht kommen und sinnvoll sind und wie Sie den Schutz Ihrer Marke bzw. Ihres Namens  am Besten umsetzen können. Hierzu stehen Ihnen unsere Anwälte von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 18:00 Uhr gern telefonisch zu Verfügung.

2. Überprüfung der Eintragungs-Voraussetzungen

Wenn Sie uns mit einer Markenanmeldung beauftragen, prüfen unsere Anwälte im Vorfeld der Anmeldung das Vorliegen der rechtlichen Eintragungs-Voraussetzungen in Bezug auf Ihre Wunschmarke. Beispielsweise muss geprüft werden, ob Ihr Zeichen markenfähig ist und, ob absolute Schutzhindernisse vorliegen.

3. Überprüfung von Schutzhindernissen

Unsere Anwälte überprüfen  das Vorliegen sog. absoluter Schutzhindernisse. Solche  liegen beispielsweise vor, wenn einer Marke jegliche Unterscheidungskraft fehlt bzw. sie im Hinblick auf die Waren und Dienstleistungen, für die sie eingetragen werden soll, rein beschreibend ist. Auch können offizielle Wappen und staatliche Hoheitszeichen sowie Zeichen, die gegen die guten Sitten verstoßen, nicht als Marke eingetragen werden.

4. Identitätsrecherche

Wenn Sie Ihre Marke anmelden möchten, tragen Sie die Verantwortung dafür, dass Ihre Wunschmarke keine Rechte Dritter verletzt und, dass keine Identität zwischen Ihrer Wunschmarke und bestehenden Marken und Kennzeichen Dritter besteht. Das Markenamt überprüft im Rahmen der Markenanmeldung nicht, ob Ihre Wunschmarke mit eingetragenen Marken oder Schutzrechten Dritter kollidiert oder Rechte Dritter verletzt. Wenn Sie uns mit einer Markenanmeldung beauftragen, überprüfen wir daher im Rahmen einer entsprechenden Recherche, ob eine identische Marke in den Registern des deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), des Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) oder der World Intellectual Property Rights Organisation (WIPO) eingetragen ist. Optional lassen wir für Sie auch eine Ähnlichkeitsrecherche durchführen.

5. Ähnlichkeitsrecherche (optional)

Da das Markenamt im Rahmen der Anmeldung und Eintragung einer Marke nicht überprüft, ob ähnliche Marken existieren und hierdurch ggf. eine Verwechslungsgefahr mit eigentragenen Marken bzw. älteren Rechten besteht (ACHTUNG: eine klangliche Ähnlichkeit kann bereits eine Verwechslungsgefahr begründen!), empfehlen wir vor der Markenanmeldung grundsätzlich, eine Ähnlichkeitsrecherche durchführen zu lassen. Hierdurch können kollidierende Schutzrechte Dritter recherchiert und rechtliche Risiken wie z. B. das Risiko für einen Widerspruch gegen die Eintragung und das Risiko von Markenstreitigkeiten minimiert werden. Unsere spezialisierten Markenrechtsanwälte beraten Sie hierzu gerne.

6. Waren- und Dienstleistungsverzeichnis 

Sofern der Markenanmeldung in Bezug auf Ihrer Wunschmarke keine Hindernisse entgegenstehen, erstellen wir für Sie ein auf Ihr Unternehmen
und die von Ihnen angebotenen Produkte und Dienstleistungen abgestimmtes, individuelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Hierbei ist besondere Sorgfalt nötig, da das Verzeichnis den Schutzumfang Ihrer Marke mitbestimmt und nachträglich nicht ergänzt werden kann.

7. Anmeldung Ihrer Marke beim zuständige Markenamt

Nach Ihrer Freigabe des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses führen wir die Markenanmeldung beim zuständigen Markenamt für Sie durch, übernehmen Ihre Vertretung vor dem Amt, führen die Korrespondenz mit dem Markenamt und übersenden Ihnen nach erfolgter Eintragung Ihre Markenurkunde.

Kosten einer Markenanmeldung

Die Kosten einer Markenanmeldung hängen von verschiedenen Faktoren wie z. B. von der Markenart, dem gewünschten territorialen und inhaltlichen Schutzumfang sowie etwaigen optionalen Zusatzleistungen ab. Gern stehen Ihnen unsere Anwälte von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 18:00 Uhr telefonisch zu Verfügung, um ein für Ihren Bedarf und Ihr Budget maßgeschneidertes Paket zu erstellen. 

 Unsere auf Markenrecht und Markenanmeldungen spezialisierten Anwälte stehen Ihnen jederzeit gern zur Verfügung! 

Rufen Sie uns jetzt an, damit wir erörtern können, welcher Schutzumfang für Sie passend ist und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Markenanmeldung ab € 490,00 (zzgl. gesetzl. MwSt. und zzgl. Amtsgebühren).*


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FAQ und Tipps zur Markenanmeldung

Häufige Fragen und Antworten zum Thema Markenanmeldung


Muss ich meine "Marke" anmelden?

Warum sollte ich eine Marke anmelden?

Kann ich meine Marke auch eigenständig anmelden?

Darf ich das (R)-Symbol auch ohne Registrierung verwenden?

Wie lange dauert eine Markenanmeldung?

Warum meine Marke von WeSaveYourCopyrights anmelden lassen?

Bei allen weiteren Fragen wenden Sie sich an uns.
Rufen Sie uns jetzt an!

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